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Hochwasserschutz

Hochwasserschutz: Landesstrategie „Stabil im Klimawandel“

Das Umweltministerium plant, bis 2027 rund 657 Millionen Euro in die weitere Verbesserung des Hochwasserschutzes zu investieren. Grundlage dafür ist die neue Landesstrategie „Stabil im Klimawandel“. Den Schwerpunkt bilden insgesamt 195 Maßnahmen; sie umfassen v. a. die weitere Sanierung und den Neubau von Deichanlagen sowie die Schaffung zusätzlicher Überflutungsflächen durch Rückverlegung von Deichen und die Errichtung steuerbarer Flutpolder im Rahmen des Maßnahmenprogramms „Fluss, Natur, Leben“. Die neue Strategie löst die bisherige Hochwasserschutzkonzeption des Landes ab und bündelt erstmals alle Aktivitäten und Maßnahmen des Landes zur Verringerung des Hochwasserrisikos.

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Fluss, Natur, Leben: Aufgabe für Generationen

Das Maßnahmenprogramm „Fluss, Natur, Leben“ ist eine Initiative des Landes Sachsen-Anhalt zur Verbesserung des Hochwasserschutzes. Schwerpunkt ist es, unseren Flüssen mehr Raum zu geben, indem wir Deiche versetzen, Möglichkeiten zum Hochwasserrückhalt schaffen und unsere Flüsse an ihre ursprünglichen Auen anbinden. Durch die Schaffung von Raum sollen Flusslandschaften entstehen, welche im Hochwasserfall als natürlicher Wasserspeicher dienen. Ziel ist es, durch die Wiedergewinnung ursprünglicher Überflutungsflächen höhere Abflussmengen schadlos bewältigen zu können und damit den Hochwasserschutz zu verbessern.

Das Programm umfasst Vorschläge für Deichrückverlegungen und Flutungspolder. Diese verteilen sich auf die Flüsse Elbe, Mulde, Saale, Ohre, Havel, Weiße Elster und Schwarze Elster. Da jeder Fluss spezielle Eigenschaften besitzt, sind individuelle Lösungen gefragt. Jede Maßnahme soll daher so konzipiert werden, dass die Notwendigkeiten des Hochwasserschutzes mit dem Erhalt und der Entwicklung des Naturraums in Einklang gebracht werden können.

Vorsorge: Versicherungsschutz gegen Elementarschäden

Nach Einschätzung vieler Klimaforscher werden extreme Wetterereignisse wie Starkregen oder Hochwasser durch den Klimawandel weiter zunehmen. Umso wichtiger wird künftig das Thema Vorsorge. Seit 2002 hat das Land Sachsen-Anhalt dafür mehr als 1,44 Milliarden Euro in den Hochwasserschutz investiert; viele weitere Schutzmaßnahmen sind in Bau oder Planung. Zusätzlich braucht es aber auch Eigenvorsorge der Menschen, die neben baulichen Maßnahmen v. a. einen Versicherungsschutz gegen Elementarschäden umfassen sollte.

Das Umweltministerium hatte daher landesweit und gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e. V. und dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft zu einer Informationsveranstaltung zum Thema Elementarversicherung am 5. September 2022 nach Gatersleben eingeladen, um über Risiken extremer Wetterereignisse und über Möglichkeiten der Eigenvorsorge zu informieren.

Das Programm im Überblick

Dokumente zur Veranstaltung Elementarversicherung

Kommunaler Hochwasserschutz

Zur Unterstützung von Projekten zur Verbesserung des kommunalen Hochwasserschutzes im Land Sachsen-Anhalt gibt es das Förderprogramm „Kommunaler Hochwasserschutz“. Die Fördermittel können für:

  • Beschaffungen zur Verbesserung des mobilen Hochwasserschutzes sowie zur Ausrüstung von Wasserwehren,
  • Konzepte und Planungsleistungen, soweit sie zur Vorbereitung umzusetzender Vorhaben erforderlich sind,
  • Baumaßnahmen zum Zwecke der Verbesserung des kommunalen Hochwasserschutzes

beantragt werden.

Im Jahr 2020 hat das Land Sachsen-Anhalt 134 Vorhaben in 62 Kommunen mit eine Summe in Höhe von rund 1,3 Millionen Euro gefördert.

Mit den Mitteln wurden u.a. folgende Maßnahmen unterstützt:

  • ein Hochwasserschutzkonzept für die Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land,
  • Beschaffung von Rollcontainern zur Grundausstattung der Wasserwehr in Leuna,
  • ein Konzept zur Verbesserung der Abflussverhältnisse des Stadtgrabens in Könnern,
  • Anschaffung einer Sandsackreserve für die Wasserwehr in Aken (Elbe),
  • Anschaffung einer Grundausstattung für die Wasserwehr in Zerbst (Anhalt) (z. B. Einsatzkleidung, mobiler Stromerzeuger).

Weiterführende Informationen sowie die Antragsunterlagen sind auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes abrufbar.

 

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Starkregen und Sturzfluten

Immer öfter  warnen Wetterdienste im Frühjahr und Sommer vor Unwettern mit Starkregen und Hagel. Zahlreiche Kommunen in vielen Regionen Deutschlands waren in der jüngeren Vergangenheit von Starkregenereignissen betroffen. In deren Folge führten gewaltige Niederschlagsmengen in kurzer Zeit zu teils dramatischen Überflutungen. Auch in Sachsen-Anhalt haben Ereignisse wie im Juli 2017 im Harz und im Mai 2018 im Burgenlandkreis wiederholt große Schäden verursacht.

Was ist Starkregen?
Von Starkregen spricht man, wenn in kurzer Zeit örtlich außergewöhnlich hohe Niederschlagsmengen auftreten. Er entsteht häufig beim Abregnen massiver Gewitterwolken über einem begrenzten Gebiet.
Die mit der Veränderung des Klimas verbundene Temperaturerhöhung führt dazu, dass mehr Feuchtigkeit in der Atmosphäre gespeichert wird, die insbesondere bei Gewitter plötzlich abregnen kann. So ist nach derzeitigen Erkenntnissen davon auszugehen, dass es künftig noch häufiger zu extremen Wettersituationen und zur Zunahme von Schadensereignissen kommen wird.

Wo tritt Starkregen auf?
Anders als bei  Hochwasserereignissen der Fließgewässer, können Überschwemmungen  infolge von Starkregenereignissen überall auftreten und zu Sturzfluten und Schlammlawinen führen.

Welche Gefahren bestehen bei Starkregen?
Wenn sehr große Regenmengen innerhalb kürzester Zeit  niedergehen, können sie vom Boden oder der Kanalisation nicht mehr aufgenommen werden und fließen direkt oberflächlich ab.  Hierdurch können sehr schnell ansteigende Sturzfluten  entstehen. Ein besonderes Risiko besteht an Hanglagen, in tieferliegenden Geländelagen oder in Tunneln. Außerdem können selbst kleine, sonst harmlose Gewässer ausufern und zusätzliche Überschwemmungen verursachen. Insbesondere an Engstellen wie Brücken und Durchlässen können sich Bachläufe rückstauen. Wenn das Fassungsvermögen der Kanalisation überschritten wird, kommt es zu Überschwemmungen von Straßen und Grundstücken und oft zu erheblichen Schäden an Gebäuden, Straßen und Sachwerten.

Wer muss Vorsorgemaßnahmen treffen?
Ein vollständiger vorsorgender Schutz vor Starkregen und wild abströmendem Wasser ist nicht möglich. Dennoch können gezielte Vorsorgemaßnahmen Schäden begrenzen. Grundsätzlich muss sich jeder Grundstückseigentümer selbst vor den Folgen von Überflutungen schützen. Städte und Gemeinden agieren im Interesse ihrer Bürgerinnen und Bürger um Schäden, nicht zuletzt auch an kommunaler Infrastruktur, zu vermeiden oder zumindest zu minimieren.

Vorsorge kann nur in einem Zusammenwirken aller Akteure erfolgreich sein. Das Erkennen und Kommunizieren potenzieller Gefahren in den Kommunen und die Koordinierung von erforderlichen Maßnahmen  kann auch bei anderen Akteuren das Bewusstsein für Überflutungsgefahren und die Bereitschaft selbst aktiv zu werden erhöhen,. Betroffene Bürgerinnen und Bürger können ihr Wissen über Fließwege des Wassers, überflutete Flächen und  Schadensschwerpunkte aktiv einbringen.

Was kann ich selbst tun?
Das Land Sachsen-Anhalt strebt eine weitere Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger über Gefahren durch Starkregen und Sturzfluten an, um das Risikobewusstsein zu erhöhen.
Zur Information von Bürgerinnen und Bürgern hat das Umweltministerium einen Flyer „Starkregen und Sturzfluten können jeden treffen!“ herausgegeben.

Neben Maßnahmen einer baulichen Anpassung von Gebäuden (Objektschutz) ist insbesondere der Abschluss einer Elementarschadenversicherung gegen mögliche Schäden durch Starkregen und Sturzfluten zu empfehlen. Informationen hierzu können nachfolgendem Flyer "Sachsen-Anhalt versichert sich" (2 MB) entnommen werden.

Wie können Kommunen vorsorgen?
Bevor bauliche und organisatorische Maßnahmen begonnen werden, sollte eine möglichst umfassende Gefährdungsanalyse durchgeführt werden. Hier fließen Kenntnisse über Starkregen und Hochwasserereignisse der Vergangenheit,  topografische Verhältnisse (insbesondere vorhandene Gewässer, Bewuchs und Bebauung) und über sensible Bereiche oder Objekte(zum Beispiel Krankenhäuser, Energieversorgung) ein.

Das Ergebnis kann in einer Starkregengefahrenkarte visualisiert werden, die überflutungsgefährdete und besonders verwundungssensible Bereiche aufzeigt. Aufbauend auf die gewonnenen Erkenntnisse sind Lösungsansätze für ein Starkregenrisikomanagement zu entwickeln. Den Kommunen kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Landkreise und Fachbehörden des Landes begleiten die Aktivitäten der Kommunen fachlich.

Leitfaden „Aktiv gegen Starkregen!“
Der Leitfaden „Aktiv gegen Starkregen!“ (10 MB) gibt auf insgesamt 86 Seiten Städte und Gemeinden wertvolle Hinweise, wie sich mögliche Starkregengefahren auf ihrem Gebiet ermitteln lassen und welche Maßnahmen in der Folge ergriffen werden können. Hinzu kommen Tipps zu Beteiligung und Information der Menschen vor Ort, eine Checkliste für Privathaushalte zur Vorsorge sowie eine Übersicht über Fördermöglichkeiten für Kommunen.

Welche Unterstützung gibt es?
Zur Thematik gibt es bereits ein umfangreiches Angebot an Handlungsempfehlungen von unterschiedlichen Herausgebern.  Hierzu gehören der Themenband „Praxisleitfaden zur Überflutungsvorsorge – Starkregen und urbane Sturzfluten“  der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) und die Fachinformation 1/2013 „Starkregen und urbane Sturz fluten –. Praxisleitfaden zur Überflutungsvorsorge“ des Bundes der Ingenieure für Wasserwirtschaft Abfallwirtschaft und Kulturbau (BWK).

Mit der „LAWA-Strategie für ein effektives Starkregenrisikomanagement“ hat die Bund-Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) in 2018 Handlungsempfehlungen herausgegeben, die die Prozesse innerhalb des  Starkregenrisikomanagements darstellen, und Lösungswege und Akteure  aufzeigen (Download (1,8 MB)).

Förderprogramme von EU, Bund und Land  können bei der finanziellen Bewältigung von Starkregen- bzw. Sturzflutproblemen genutzt werden.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung des kommunalen Hochwasserschutzes im Land Sachsen-Anhalt
    Die Fördertatbestände umfassen neben Baumaßnahmen an kommunalen technischen Hochwasserschutzanlagen auch Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserrückhaltes. Hier sind Synergieeffekte zur Lösung der Starkregenproblematik von Kommunen möglich, sofern die zu fördernden Projekte Bestandteil eines Hochwasserrisikomanagementplans sind. Die Durchführung eines von der DWA angebotenen Hochwasseraudits ist ebenfalls grundsätzlich förderfähig.
    Weitere Informationen
     
  • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen Vernässungen oder Erosion mit Hilfe des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
    Unterstützt werden vorbeugende Maßnahmen (Konzepte und Planungen als Vorbereitung sowie investive Maßnahmen)  zum Ausbau von Gewässern 2. Ordnung und für die Errichtung von Anlagen und Einrichtungen zum Schutz  vor Vernässungen und Erosion. Maßnahmen zum Regenwasserrückhalt sind ebenfalls Fördergegenstand.
    Weitere Informationen
     
  • Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Neuanlage von Hecken und Feldgehölzen sowie des Umbaus von Hecken
    Förderfähig ist die Neuanlage von Hecken und Feldgehölzen sowie der Heckenumbau einschließlich Planungsleistungen und Entwicklungspflege bis zum Abschluss drittes Standjahr der Gehölze in erosionsgefährdeten Gebieten zur Anpassung.
    Weitere Informationen
     
  • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung von LEADER sowie CLLD in Sachsen-Anhalt (Richtlinie LEADER)
    Gefördert werden Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, zum Hochwassers- und Erosionsschutz sowie umweltschonendem Wassermanagement.
    Weitere Informationen

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Pilotprojekt Starkregen

Im Mai 2017 waren die Ortslagen Barnstädt und Nemsdorf-Göhrendorf von einem extremen Starkregenereignis betroffen, dass zu immensen Schäden geführt hat. Der Starkregen führte zu unerwartet hohen Abflüssen von den die Ortslagen umgebenden landwirtschaftlichen Flächen und Verkehrswegen. 
Im Rahmen eines Pilotprojektes des Umweltministeriums wurde für die Ortslagen Barnstädt und Nemsdorf-Göhrendorf ein kommunales Starkregenrisikomanagementkonzept erarbeitet, das neben einer Risikoanalyse die Ableitung von Maßnahmenvorschlägen zur Starkregenvorsorge beinhaltet. Die Projektausgestaltung und Projektbegleitung erfolgte in Zusammenarbeit mit der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG). Das Vorhaben beinhaltete in zwei Teilprojekten sowohl die Risikoanalyse und Maßnahmenableitung für den die Ortslagen umgebenden Außenbereich, als auch die Betrachtung innerhalb der Ortslagen. Für die Projektbearbeitung wurden jeweils externe Ingenieurbüros eingebunden. Die Projektergebnisse und vorgeschlagenen Maßnahmenoptionen wurden am 17. November 2021 im Kulturhaus Obhausen in einem Öffentlichkeitstermin gemeinsam mit Vertretern der Gemeinde Weida-Land und dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) vorgestellt. Die Vorträge zu den Teilprojekten können auf Nachfrage zur Verfügung gestellt werden.
Die erstellten Starkregengefahren- und Starkregenrisikokarten stehen Bürgern und Verwaltung gleichermaßen als Informationsgrundlage für künftige Planungen und die Ableitung von Vorsorgemaßnahmen zur Verfügung. Auf der Maßnahmenkarte sind mögliche Maßnahmen verzeichnet. Nähere Informationen zu den Maßnahmen sind in den Projektberichten enthalten, die der Verbandsgemeinde Weida-Land übergeben wurden.

Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie

Die Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie, HWRM-RL) stellt die erste umfassende europäische Rechtsvorschrift im Bereich Hochwasserschutz dar. Die HWRM-RL betrachtet den Fluss als Ganzes. Dabei arbeiten die jeweiligen Länder eng zusammen und erarbeiten gemeinsam Maßnahmen, um mögliche Hochwasserkatastrophen zu vermeiden oder abzumildern.

Die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie wurde mit dem Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts vom 31. Juli 2009 in deutsches Recht überführt. Das mit diesem Gesetz novellierte Wasserhaushaltsgesetz trat am 1. März 2010 in Kraft.

Ziel der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie ist es, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die Schutzgüter

  • menschliche Gesundheit,
  • die Umwelt,
  • das Kulturerbe und
  • wirtschaftliche Tätigkeiten

in der Gemeinschaft zu schaffen (Artikel 1 HWRM-RL).

Als fachliche Aufgaben gab die HWRM-RL den Mitgliedsstaaten folgende Arbeitsschritte mit unterschiedlichen Durchführungsfristen vor, zu denen die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) jeweils Empfehlungen zur Bearbeitung herausgegeben hat. Dieser Prozess ist ein Zyklus und alle sechs Jahre erneut zu durchlaufen.

  • vorläufige Bewertung der Hochwasserrisiken bis 22. Dezember 2011
  • Erstellen von Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten bis 22. Dezember 2013
  • Aufstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen bis 22. Dezember 2015

Ergebnis der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos in Sachsen-Anhalt

Im Ergebnis der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos im Jahr 2011 wurden in Sachsen-Anhalt 1.865 Kilometer Gewässerstrecke mit einem potentiellen signifikanten Hochwasserrisiko (Risikogewässer) ausgewiesen. Davon entfielen 1.794 Kilometer auf das Einzugsgebiet der Elbe und 71 Kilometer auf das Einzugsgebiet der Weser.

Bis zum 22. Dezember 2018 war die Überprüfung und Aktualisierung der Hochwasserrisikobewertung abzuschließen.

Maßgeblich waren dabei Erkenntnisse, die aus den letzten vergangenen Hochwasserereignissen abgeleitet wurden. Diese waren vor allem das Hochwasser 2013 an der Elbe und Nebengewässern sowie das Hochwasser 2017 im Harz.

Im Ergebnis der Risikobewertung wird der Großteil der im Jahr 2011 mit einem potentiellen signifikanten Hochwasserrisiko bewerteten Gewässer bzw. Gewässerabschnitte bestätigt. Neu sind der Goldbach und der Suenbach im Harz als Risikogewässer eingestuft worden. Andere Gewässer bzw. Gewässerabschnitte werden nicht mehr als Risikogewässer bewertet.

In Sachsen-Anhalt ist nunmehr eine Gewässerstrecke von insgesamt 1.848 Kilometer an 64  Gewässern mit einem potentiellen signifikanten Hochwasserrisiko ausgewiesen. Für die seltenen Hochwasser HQ200 umfasst dieses eine betroffene Fläche von 3500 Quadratkilometer (dies entspricht circa 17 Prozent der Landesfläche).

Der Kurzbericht zur Aktualisierung der Bewertung des Hochwasserrisikos in Sachsen-Anhalt kann hier (4 MB) nachgelesen werden.

Aktualisierung der Hochwassergefahren- und Risikokarten in Sachsen-Anhalt

Die erste Aufstellung und Veröffentlichung der Karten erfolgte fristgerecht zum 22. Dezember 2013.

Seit dem 22. Dezember 2019 stehen die neuen überprüften und ggf. aktualisierten Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten zur Verfügung. Für die neuen Risikogewässer wurden erstmals Karten erstellt. Link

Aktualisierung der Hochwasserrisikomanagementpläne der Flussgebietsgemeinschaften Elbe und Weser für den Zeitraum 2022 bis 2027 (2. Zyklus)

Hochwasserrisikomanagement ist als kontinuierlicher, langfristiger Prozess zu verstehen, welcher sich in regelmäßigen Abständen wiederholt. Sämtliche Handlungen werden so regelmäßig aktualisiert, um sicherzustellen, dass neue Informationen zum Beispiel aus Hochwasserereignissen berücksichtigt werden. Dies umfasst auch die Fortschreibung und Aktualisierung der Hochwasserrisikomanagementpläne.

Die ersten Hochwasserrisikomanagementpläne der Flussgebietsgemeinschaften Elbe und Weser waren bis zum 22. Dezember 2021 unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Auswirkungen des Klimawandels auf das Hochwasserrisiko zu überprüfen und zu aktualisieren.

Die daraus resultierenden zweiten Hochwasserrisikomanagementpläne können auf den Internetseiten der Flussgebietsgemeinschaften Elbe (www.FGG-Elbe.de) und Weser (www.FGG-Weser.de) in digitaler Form eingesehen werden.

Weiterführende Informationen zu den Hochwasserrisikomanagementplänen stehen hier zur Einsicht bereit.

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Hochwassermeldedienst

Der Schutz vor Hochwassergefahren erfordert neben technischen Maßnahmen auch die frühzeitige Warnung vor extremen Wasserstandsentwicklungen in den hochwassergefährdeten Gewässern des Landes Sachsen-Anhalt. Das Land arbeitet hierbei eng mit den benachbarten Bundesländern, der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) und den angrenzenden Staaten im Einzugsgebiet zusammen.

Die Verordnung über den Hochwassermeldedienst vom 25. November 2014 (GVBl. LSA S. 489) sowie die damit verbundene Verwaltungsvorschrift - Hochwassermeldeordnung (HWMO) vom 1. Dezember 2014 (MBl. LSA S. 587) regeln den Hochwassermeldedienst in Sachsen-Anhalt.

Die Hochwasservorhersagezentrale (HVZ) ist Teil des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft und wird durch diesen geleitet. Die HVZ verfügt über moderne technische Möglichkeiten zur Datenerfassung und -bewertung, zum Datenaustausch und zur Information vom Hochwasser Betroffener.

Auf der Öffentlichkeitsplattform der Hochwasservorhersagezentrale und über die kostenlose App "Meine Pegel" (für Android und iOS) können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger zeitnah über Wasserstände und Abflüsse und die weitere Entwicklung der Hochwassersituation informieren. Die Daten werden mehrmals täglich aktualisiert. Darüber hinaus werden den Bürgerinnen und Bürgern wertvolle Hinweise für die eigene Verhaltensvorsorge bei Hochwasser und viel Wissenswertes über den Hochwasserschutz des Landes angeboten. Seit Kurzem können diese Informationen auch mobil über eine App abgerufen werden.

Weitere Informationen über aktuelle Wasserstände während eines Hochwassers erhält man auch unter folgenden Quellen:

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Drei Säulen des modernen Hochwasserschutzes

Natürlicher Wasserrückhalt bedeutet, dass anfallendes Niederschlagswasser und Schmelzwasser von Schnee und Eis vor Ort gespeichert werden kann. Dies erfolgt zum einen über versickerungsfähige Böden (keine/wenige asphaltierte bzw. betonierte Oberflächen) und zum anderen über die Vegetation. Jeder Kubikmeter Wasser, der nicht sofort zum Abfluss kommt, ist ein Gewinn für den Wasserhaushalt und eine Entlastung bei Hochwasser.

Die Anlagen des technischen Hochwasserschutzes sind Teil der Infrastruktur zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger. Eine absolute Sicherheit kann nicht garantiert werden. Insbesondere bei Überschreiten der zu Grunde gelegten Schutzziele. Der Unterhaltung dieser Anlagen kommt eine besondere Bedeutung zu.

Ergänzend zum technischen Hochwasserschutz sind folgende Maßnahmen der weitergehenden Hochwasservorsorge erforderlich:

  • Flächenvorsorge - kein Bauland in überschwemmungsgefährdeten Gebieten ausweisen
  • Bauvorsorge - angepasste Bauweisen und Nutzungen, die mögliche Hochwasserüberflutungen schadlos überstehen lässt
  • Verhaltensvorsorge - Warnung vor einem anlaufenden Hochwasser und Umsetzung dieser Warnung vor Ort in konkretes Handeln
  • Risikovorsorge - finanzielle Vorsorge für den Fall, dass trotz aller genannten Strategien ein Hochwasserschaden eintritt und Abschluss einer Elementarschadenversicherung!
  • Bewusstsein wecken - dass auch in deichgeschützten Gebieten eine Hochwassergefahr nie ganz ausgeschlossen werden kann

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Deiche in Sachsen-Anhalt

Die Hochwasserschutzanlagen in Sachsen-Anhalt haben eine sehr lange Tradition. Mit dem Bau von Deichen wurde bereits im 12. Jahrhundert begonnen. Im 18. Jahrhundert wurden umfangreiche Deichbaumaßnahmen durchgeführt. Die in dieser Zeit geschaffenen Deichsysteme wurden in ihren Grundzügen bis heute beibehalten. Im 19. und 20. Jahrhundert nahm man nur noch Optimierungen vor. Durch mehrere ergänzende Bauten wurden die Deichlinien an bestimmten Stellen geschlossen, insbesondere im Bereich von Siedlungen. Später wurden im Wesentlichen nur noch Erhöhungen und Verstärkungen vorgenommen.

Bis 2018 sind im Land Sachsen-Anhalt bereits 67 Prozent der 1.356 Kilometer Deiche DIN-gerecht saniert worden.

In der Anlage zum Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) sind die Deiche aufgeführt, deren Ausbau und Unterhaltung dem Land obliegen.

Zur eindeutigen Zuordnung der Deiche führt der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) ein Deichregister. Es erfasst sämtliche Deiche, auch Teilschutzdeiche, in der Zuständigkeit des Landes.

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Informationen rund um die Talsperre Kelbra

Die Talsperre Kelbra ist eine Hochwasserschutzanlage, die dem Hochwasserrückhalt dient. Dadurch sollen Überschwemmungen der Helme-Unterlieger vermieden werden. Entsprechend ihrer Aufgabe für den Hochwasserschutz sieht die Nutzungsgenehmigung die vollständige Entleerung der Talsperre Kelbra vor.
Die Notwendigkeit der Maßnahme und viele weitere Informationen sind in einer eigens dazu eingerichteten Seite zusammengestellt und beantwortet viele in diesem Zusammenhang stehende Fragen.

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Mit Fred durchs Hochwasser – ein Wimmelbild für Kinder klärt zum Thema Hochwasser auf

Wichtiger Baustein eines nachhaltigen Hochwasserrisikomanagements ist die Öffentlichkeitsarbeit. Dazu gehört auch eine frühzeitige und zielgruppenorientierte Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen. Hierfür wurde das Wimmelbild „Hochwasser in Stadt und Land“ sowie ein dazugehöriges Begleitheft erarbeitet. Das Wimmelbild veranschaulicht verschiedene Aspekte wie Ursachen und mögliche Schutz- und Vorsorgemaßnahmen. Zudem zeigt es, dass es viele Helfer braucht, denn Hochwasser kann große Schäden verursachen.

Fred – unsere sympathische Wanderratte – hilft, auf spielerische Weise durch das Wimmelbild zu führen. Er versteckt sich in den verschiedenen Szenen des Hochwasserspektakels. Wie oft hat Fred sich auf dem Wimmelbild versteckt?

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CityCards machen auf Wimmelbild-Poster für Kinder aufmerksam

Um auf das Wimmelbild in Postergröße aufmerksam zu machen, liegen im ganzen Land „CityCards“ mit vier Motiven aus: Die Ratte „Fred“, die sich an einen Rettungsring krallt, während ihr das Wasser bis zum Hals steht. Die Ratte „Fred“, die mit viel Mühe ihre lebendigen Familienmitglieder und ihren Hausrat rettet. Die Ratte „Fred“, die von einem ignoranten Hochwasser-Tourist am Sandsack stapeln gehindert wird. Und die Ratte „Fred“, die verzweifelt eine dicke Regenwolke in ihren Armen am Auslaufen hindern möchte.

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